AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Firma Wenzel GmbH / hier für den Bereich Service-System Fahrzeugeinrichtungen gelten für Vertragsbeziehungen mit Kaufleuten und Unternehmern im Rahmen deren Geschäftsbetriebes und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich öffentlich-rechtlicher Sondervermögen.

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Geltung widersprechender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftspartner durch Gegenbestätigungen oder in sonstiger Weise auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hinweist.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

2. Abbildungen, Maße, Gewichte, Zeichnungen oder sonstige Leistungsdaten unserer Produkte und Leistungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3 Preise – Preisanpassung und Teuerungszuschläge

Die Preise sind freibleibend. Alle Aufträge werden nur aufgrund der zur Zeit der Bestellung gültigen Preise angenommen. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer für Lieferungen ab Lager. Etwa bewilligte Rabatte sowie Umsatz- und Frachtvergütung entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz und bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat. Bei Bestellungen auf Abruf berechnen wir die am Liefertag gültigen Preise. Das gleiche gilt für alle anderen Aufträge, sofern die Lieferung später als drei Monate nach der Auftragserteilung erfolgt.

Sofern sich die dem Vertrag zugrundeliegenden Rohstoff-, Material-, Energie-, Logistik- und bzw. oder Dienstleistungspreise wesentlich erhöhen, sind wir zu einer Anpassung des Vertragspreises nach billigem Ermessen berechtigt.

Sämtliche in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise für Logistik / Materialien / Zukaufteile / Subunternehmerleistungen sind auf der Basis der Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Erstellung der Auftragsbestätigung kalkuliert. Sofern sich die der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Preisbasis während der Abwicklung erhöhen, sind wir zu einer Anpassung der Vertragspreise berechtigt. Bei Verzug, welcher nicht durch uns zu vertretenen Umstände eintritt, gilt dies ebenfalls.

Sollte der Auftraggeber den Auftrag, bzw. Kaufvertrag nach eigenem Ermessen stornieren, erheben war eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes, sofern zwischen unserer Auftragsbestätigung und dem Zeitpunkt der Stornierung mehr als 30 Kalendertage vergangen sind.

§ 4 Versand- und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auch bei eventueller frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Bestellers/Käufers. Wir haften nicht für Beschädigungen oder Verluste während der Beförderung. Soweit keine besondere Versandart vereinbart worden ist, erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen ohne Verpflichtung für die billigste Verfrachtung. Frachtauslagen sind uns zu erstatten. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller/Käufer über. Eine Meldung von defekt gelieferter Ware, muss innerhalb von 5 Werktagen (feste Meldefrist) schriftlich erfolgen.

§ 5 Teillieferungen

Teillieferungen sind zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6 Bestellung auf Abruf

Bei Bestellungen auf Abruf o. ä. ist der Besteller/Käufer verpflichtet, die bestellte Ware innerhalb angemessener Frist i.d.R. 2 bis 3 Monate, längstens binnen 6 Monaten ab Bestelldatum abzunehmen, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Die Regelungen des § 3 Preise – Preisanpassung und Teuerungszuschläge finden hierbei Anwendung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§ 7 Zahlung

 

1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. 

2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers/Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden in diesem Falle den Besteller/Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. 

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck unwiderruflich eingelöst wird. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber entgegen, Wechsel nur nach gesonderter Vereinbarung. 

4. Ab Fälligkeit berechnen wir 5% Fälligkeitszinsen. 

5. Gerät der Käufer/Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% p.a. auf die Kaufpreisforderung über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer/Besteller eine geringere Zinsbelastung nachweist. 

6. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers/Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Besteller/Käufer seine Zahlungen einstellt oder wenn andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle ferner berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 

7. Der Besteller/Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt, sofern es sich bei den Gegenforderungen nicht um auf Zahlung gerichtete Ansprüche handelt.

§ 8 Lieferungs- und Abnahmepflichten

1. Die Lieferzeiten in unseren Angeboten sind für uns freibleibend. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Liefertermine beziehen sich in jedem Fall auf die Fertigstellung in unserem Werk. 

2. Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Wissen und sind - soweit nicht ausdrücklich Fixtermine vereinbart worden sind - annähernd verbindlich und können mit der tatsächlichen Lieferung divergieren. Eine Lieferzeit von 4 Wochen nach der angegebenen Lieferzeit gilt noch als rechtzeitig. 

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche oder politische Anordnungen, Unwetter usw., auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller/Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller/Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

4. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Verzug vor und dieser beruht auf mindestens grober Fahrlässigkeit unsererseits.

§ 9 Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist für die von uns gelieferten Produkte beträgt 3 Jahre. Einzelne Produkte haben eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren die wir Ihnen gerne auf Nachfrage nennen. Sie beginnt mit dem Lieferdatum. Im Hinblick auf die Untersuchungs- und Rügepflichten des Käufers/Bestellers gilt für unsere Lieferungen stets die Vorschrift des § 377 HGB. Für den Einbau unserer Produkte und die daraus resultierende Gewährleistung der Einbauleistungen ist der jeweils verantwortliche Einbaupartner zuständig.

2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen (z.B. für Einbau, Montagematerial und maximale Flächenbelastung der einzelnen Artikel / Produkte des Systems bei Gebrauch) des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller/Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 

3. Auf unser Verlangen ist der Besteller/Käufer verpflichtet, beanstandete Ware zum Zwecke der Überprüfung im Anlieferungszustand an uns zurückzusenden. 

4. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge sind wir zur Nacherfüllung in Form der kostenfreien Nachbesserung der gelieferten Ware bzw. nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung verpflichtet. Ist die Nacherfüllung nicht möglich oder unzumutbar, sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, den Minderwert gutzuschreiben und die beanstandete Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen.

5. Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller/Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 

6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen jeweils nur dem unmittelbaren Besteller/Käufer zu und sind nicht an Dritte abtretbar.

8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistungsregelungen für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits oder unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorliegt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit infolge fahrlässigen Verhaltens unsererseits oder fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen bleibt unberührt. Ansprüche aus Beschaffenheitsgarantien, die den Käufer/Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen, bleiben ebenfalls unberührt. In jedem Falle sind eventuelle Ansprüche auf Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens beschränkt.

§ 10 Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sowie allen sonstigen Rechtsgrundlagen sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Beschaffenheitsgarantie, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit infolge fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens unsererseits oder von Seiten unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen bleibt unberührt. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Wir haften nicht für Werbeaussagen Dritter (z.B. Hersteller im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes oder seines Gehilfen oder Händler unserer Produkte) über die Beschaffenheit der Kaufsache oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, soweit nicht die Unkenntnis dieser Werbeaussagen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht oder soweit die Werbeaussagen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt waren oder die Werbeaussagen die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnten.

§ 11 Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden soweit der Wert der Sicherheiten die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt: 

1. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum unseres Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller/Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum von uns unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 

2. Der Besteller/Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller/Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller/Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 

3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller/Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. 

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers/Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage. 

5. Auf unser Verlangen ist der Besteller/Käufer verpflichtet, uns eine genaue Aufstellung der an uns nach Maßgabe dieser Vorschrift übergegangenen Forderungen mit Namen und Anschriften der Abnehmer zu geben sowie uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilen. 

6. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Liefergegenstandes entstehenden Kosten trägt der Besteller/Käufer. Wir sind berechtigt, den zurückgekommenen Liefergegenstand freihändig zu verwerten.

§ 12 Konstruktionsänderungen

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktions- und Programmänderungen vorzunehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Ein Anspruch auf Nachlieferung bereits geänderter Artikel besteht nicht.

§ 13 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen als vertraulich zwischen den beteiligten Parteien.

§ 14 Rechte Dritter

Der Besteller/Käufer übernimmt die Gewähr, dass die von ihm in besonders vorgeschriebener Ausführung bestellte Ware nicht die Rechte Dritter verletzt. Von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Rechtsverletzung ergeben könnten, hat uns der Besteller freizustellen.

§ 15 Warenrücknahme

Für den Fall einer einvernehmlichen Rücknahme der Ware oder einer Rücknahme bei Zahlungsunfähigkeit schreiben wir den Zeitwert unter Berücksichtigung des Zustandes der Ware gut, sofern eine anderweitige Verwendung möglich ist. Eine einvernehmliche Rücksendung von Ware ist nur mit unserem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis möglich.

§ 16 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer/Besteller gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen. Die deutsche Fassung dieser Lieferbedingungen ist für den Inhalt bindend. 

2. Erfüllungsort für sämtliche wechselseitigen Verpflichtungen ist der Ort unseres Lagers oder der entsprechenden Filiale / Niederlassung, welche im jeweiligen Fall unsererseits zuständig ist.

3. Soweit der Besteller/Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Einbeck. 

4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Einbeck, 01.05.2022

Wenzel GmbH

Altendorfer Tor 23

D-37574 Einbeck 

Angeben gem. §35a GmbHG:

Registergericht: Göttingen

Registernr.: HRB 131026

Rechtsform: GmbH

Sitz: Einbeck

Geschäftsführer: Horst Wenzel, Jürgen Wenzel, Michael Bruchmüller

Zuletzt angesehen